Öffentliche Räume und Einrichtungen sind ein Gemeinschaftsgut. Alle Nutzer müssen unabhängig von ihren Mobilitätseinschränkungen Zugang haben. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (PMR) bedeutet dies, sich frei von einem Ort zum anderen bewegen zu können und Zugang zu allen von der Kommune angebotenen Dienstleistungen zu haben.
Was versteht man unter einer barrierefreien Gestaltung?
Als „barrierefrei“ bezeichnete Einrichtungen sind so geplant, entworfen und umgesetzt, dass die Nutzer sie vollständig selbstständig nutzen können. Dieses Kriterium ist entscheidend und erfordert, jede Gestaltung im jeweiligen Umfeld zu berücksichtigen.
Nehmen wir das Beispiel einer Zugangrampe, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität (PMR) am Eingang einer öffentlichen Einrichtung zur Verfügung steht. Bei der Renovierung bestehender Gebäude sind dauerhafte Installationen nicht immer technisch umsetzbar.
Ist die Rampe nur temporär verfügbar, muss der Nutzer seine Anwesenheit anzeigen und die Bereitstellung der Rampe anfordern können. Daher müssen Beschilderungen vorgeplant und gegebenenfalls entsprechendes Personal für diese Maßnahmen bereitgestellt werden.
Die geltenden Vorschriften
Die Barrierefreiheit von Straßen und öffentlichen Räumen wird durch das Gesetz vom 11. Februar 2005 geregelt und durch die Verordnungen vom 21. Dezember 2006 sowie die Anordnung vom 15. Januar 2007 präzisiert.
Artikel 45 des Gesetzes von 2005 sieht die Barrierefreiheit des öffentlichen Raums entlang einer „Bewegungskette“ vor. Für Kommunen bedeutet dies nicht nur die Bereitstellung normgerechter Einrichtungen, sondern auch die Gewährleistung eines fließenden Übergangs zwischen den einzelnen Maßnahmen. Dabei muss die Selbstständigkeit von Menschen mit eingeschränkter Mobilität sichergestellt werden.
Konkret bezieht sich der Gesetzestext auf eine Bewegungskette, die Gebäude, Straßen, öffentliche Räume und deren Ausstattung sowie den öffentlichen Nahverkehr und Intermodalitätsplattformen umfasst. Die Abfolge dieser Infrastrukturen muss die freie Mobilität von Menschen mit eingeschränkter Mobilität im öffentlichen Raum gewährleisten.
Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen eines Plans zur Barrierefreiheit von Straßen und öffentlichen Raumgestaltungen (PAVE). Der PAVE richtet sich an Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern. Die Erstellung und Anwendung dieses Plans ist verpflichtend und kann unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.
Die Barrierefreiheit betrifft auch öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Restaurants und Hotels. So müssen beispielsweise Unterkünfte über barrierefreie Duschkabinen verfügen und allgemein Zimmer anbieten, die ausreichend Platz für Rollstuhlnutzer bieten.
Beispiele für Vorgaben
Hier einige Beispiele für Vorgaben, die den Anforderungen der geltenden Vorschriften zur Gestaltung barrierefreier öffentlicher Räume für Menschen mit eingeschränkter Mobilität entsprechen.
Neigungsgrad
Damit Menschen mit eingeschränkter Mobilität sich frei bewegen können, sollten anstelle von Treppen Rampen vorgesehen werden. Diese ebenen Flächen ermöglichen das Überwinden von Höhendifferenzen ohne Stufen und dürfen eine Steigung von 5 % nicht überschreiten. Ab einer Steigung von 4 % muss der Nutzer an beiden Enden der Rampe eine Ruheplattform vorfinden. Da es sich um einen durchgehenden Weg handelt, müssen diese Plattformen alle 10 Meter angelegt sein.
Breite der Verkehrswege
Ein Weg im öffentlichen Raum muss mindestens 1,40 Meter breit und frei von Hindernissen sein. Diese Hindernisse können auch Stadtmobiliar sein. Zum Beispiel würde eine Abfalltonne einen genau 1,40 Meter breiten Weg unpassierbar machen. Dasselbe gilt für barrierefreie Toiletten mit den vorgeschriebenen Abmessungen, die auf die Verkehrsfläche hineinragen.
Deshalb ist es in historischen Vierteln mit begrenztem Platz manchmal nicht möglich, barrierefreie Toiletten zu installieren. Solche Einrichtungen müssen dennoch verfügbar gemacht werden, sobald dies technisch machbar ist. In diesem Fall muss der Standort der nächsten barrierefreien Toilette durch eine klare Beschilderung bei den nicht barrierefreien, vorgefertigten Außentoiletten angezeigt werden.
Francioli-Produkte für die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums (PMR)
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Die barrierefreien Außentoiletten der Francioli-Serie können in Gärten, an Rastplätzen oder an Autobahnen installiert werden.
Diese Sanitäranlagen bieten einen verbesserten Zugang von außen und entsprechen innen den erwarteten Maßen für barrierefreie WC-Anlagen. Nutzer mit eingeschränkter Mobilität verfügen über angepasste Bodenflächen und speziell gestaltete und angeordnete Ausstattung für optimale Nutzungsmöglichkeiten.
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Zugänglich und langlebig sind diese urbanen Einrichtungen zudem sehr pflegeleicht, was langfristig Kosten senkt.
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