Heutzutage muss jede Einrichtung mit Publikumsverkehr über barrierefreie Sanitäranlagen verfügen, die für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (PMR – personnes à mobilité réduite) geeignet sind. Der barrierefreie Zugang zu Toiletten ist unerlässlich, damit sie von allen genutzt werden können. Öffentliche Toiletten, ob im Innen- oder Außenbereich, müssen daher bestimmte verbindliche Kriterien erfüllen, um eine einwandfreie Nutzung sicherzustellen.
Die geltenden Normen für barrierefreie WCs (PMR)
Seit dem Erlass vom 20. April 2017 gelten sehr präzise Vorschriften zur Barrierefreiheit von Sanitäranlagen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Anzahl der barrierefreien WCs in öffentlich zugänglichen Einrichtungen (ERP)
Der Erlass schreibt vor, dass jede Einrichtung mindestens eine Kabine für Menschen mit eingeschränkter Mobilität bereitstellen muss, die mit allen erforderlichen barrierefreien Ausstattungen versehen ist. Die Kabine muss den Bewegungsraum für einen Rollstuhl gewährleisten.
Verfügt eine Einrichtung über separate Sanitärbereiche für Männer und Frauen, so müssen auch jeweils barrierefreie Toiletten für beide Geschlechter vorgesehen werden.
Auch die Ausstattung der PMR-Kabine (z. B. Seifenspender, Spiegel etc.) muss für Personen mit Handicap leicht zugänglich sein.
Mindestmaße von barrierefreien Sanitärräumen
Die Kabine muss groß genug sein, damit sich Rollstuhlfahrer frei darin bewegen und drehen können. Die Mindestabmessungen hierfür betragen 1,50 m x 1,50 m.
Außerdem muss ein Rollstuhl vollständig in die Kabine passen. Für seitliche Transferbewegungen vom Rollstuhl auf die Toilette müssen innerhalb der Kabine Nutzflächen von mindestens 1,30 m x 80 cm zur Verfügung stehen.
Auch die Tür der Kabine unterliegt besonderen Normen: Sie muss sich nach außen öffnen lassen, um den Zugang mit Rollstuhl nicht zu behindern, und mit einem Stützgriff in 75 cm Höhe ausgestattet sein. Der Türgriff darf maximal 45 cm lang sein. Das Verriegelungssystem muss PMR-konform sein, das heißt ohne großen Kraftaufwand oder komplizierte Handhabung.

Die Ausstattung barrierefreier Sanitäranlagen
Die Ausstattung einer barrierefreien Sanitäreinrichtung bildet die Grundlage, um den Anforderungen hinsichtlich der Abmessungen gerecht zu werden. Die erforderlichen Maße der verschiedenen Ausstattungen sind entscheidend, um die Zugänglichkeit und den Komfort für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten.
Erforderliche Maße für das Waschbecken / Handwaschbecken
Um die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer zu gewährleisten, müssen Waschbecken und Handwaschbecken im Sitzen nutzbar sein. Daher müssen folgende Maße eingehalten werden:
Das Armaturensystem muss ergonomisch sein und darf keine besonderen Anstrengungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität erfordern. Automatische Sensorarmaturen sind eine Option, jedoch ist ein Druckknopfarmatur die bevorzugte Lösung.
Das Waschbecken muss sich 70 Zentimeter über dem Boden befinden und darf eine maximale Höhe von 80 Zentimetern (inklusive Oberkante) nicht überschreiten.
Die Breite des Beckens sollte 60 Zentimeter betragen, mit einer Tiefe von 30 bis 40 Zentimetern.
Der Bereich unter dem Waschbecken muss frei von Hindernissen sein, sodass ein Rollstuhl problemlos darunter passt.
Maße für barrierefreie WCs
Bei barrierefreien WCs werden in öffentlichen Sanitäreinrichtungen überwiegend WCs mit erhöhter Sitzhöhe verwendet, da sie Menschen mit eingeschränkter Mobilität mehr Autonomie und Ergonomie bieten.
Barrierefreie WCs müssen jedoch auch den geltenden Vorschriften entsprechen, die eine angepasste Höhe für die Zugänglichkeit verlangen.
Die WC-Schüssel sollte daher in einer Höhe von maximal 50 Zentimetern installiert werden, um optimal an die Bedürfnisse angepasst zu sein. Die Schüssel darf nicht zu groß sein, damit sich die Person bei Bedarf an der Wand oder dem WC anlehnen kann.
Um Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Hinsetzen auf die Toilette zu erleichtern, müssen barrierefreie Sanitäreinrichtungen mit einem ausreichend stabilen Haltegriff ausgestattet sein, der das Körpergewicht während des Transfers tragen kann. Dieser Haltegriff sollte etwa 20 Zentimeter vom WC entfernt sein und eine Mindestgreiffläche von 40 Zentimetern haben. Zudem sollte er in einer Höhe von maximal 80 Zentimetern angebracht sein.
Auch das Spülsystem muss ergonomisch gestaltet sein, um die Bedienung zu erleichtern. Systeme, die einen hohen Kraftaufwand erfordern, sind ungeeignet. Stattdessen sollte ein einfach zu bedienendes System gewählt werden, das nur wenig Kraft oder Bewegung benötigt.
Die barrierefreien Sanitäreinrichtungen von Francioli
Um den Bedarf an barrierefreien Sanitäranlagen innerhalb von Gebäuden oder im Außenbereich (z. B. in der Stadt) zu decken, hat Francioli eine vollständige Produktreihe öffentlicher Sanitäranlagen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität entwickelt.
Das Besondere an unserer Produktreihe barrierefreier Sanitäranlagen ist ihre Anpassungsfähigkeit an verschiedene Umgebungen, in die sie integriert werden.
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