Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern müssen der fahrenden Bevölkerung angemessene Aufnahmebedingungen bieten. Wie können die Bedürfnisse dieser mobilen Bevölkerungsgruppen erfüllt und die geltenden gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden? Wir werfen einen Blick auf die geltenden Vorschriften und die Lösungen, die eingerichtet werden sollten, um diese Nutzer aufzunehmen.
„Fahrende Bevölkerung“, eine juristische Kategorie
Der Begriff „fahrende Bevölkerung“ ist im Gesetz vom 5. Juli 2000 klar definiert. Die aktuelle Fassung umfasst Personen, „deren traditioneller Wohnraum aus mobilen Unterkünften besteht, die auf Aufnahmeplätzen oder dafür vorgesehenen Flächen errichtet sind“.
Dieses Gesetz ermöglichte die Einrichtung von Aufnahmeeinrichtungen in jedem Département. Die Organisationspläne werden in einem partnerschaftlichen Rahmen zwischen Staat, Département, Gemeinden und Vertretern der fahrenden Bevölkerung koordiniert. Die betroffenen Personen erhalten so einen Bezug zu einer Gemeinde und dem Meldesystem.
Die ursprüngliche juristische Kategorie wurde durch das Gesetz von 1969 eingeführt, das sich mit dem Gewerbe der mobilen Wirtschaft befasste. Dieses Gesetz, das rückblickend als diskriminierend gilt, wurde durch das Gleichstellungs- und Bürgerrechtsgesetz vom 27. Januar 2017 aufgehoben. Es sah unter anderem die Ausstellung eines „Sonderreiseausweises“ für Personen ohne festen Wohnsitz von mehr als sechs Monaten innerhalb der EU vor.
Zur besseren Unterstützung dieser mobilen Bevölkerung sieht das Gesetz zur Aufnahme und zum Wohnen der fahrenden Bevölkerung die Erstellung eines departementalen Plans vor. Dieser Plan muss mindestens alle sechs Jahre überarbeitet werden, um an die reale Lage angepasst zu bleiben.
Besonderheiten der von der fahrenden Bevölkerung genutzten Räume
Die fahrende und die sesshafte Bevölkerung unterscheiden sich durch ihre Wohnweise. Erstere leben in einem privaten Raum, der von dem Ort der wirtschaftlichen Aktivitäten getrennt ist. Letztere verbinden Arbeit und Familienleben auf einem sich bewegenden Raum.
Bei der fahrenden Bevölkerung verschmelzen der Innenraum und der Aufnahmeplatz zu einem Lebens- und Aktivitätsraum. Der Innenraum wird durch die Wände des Wohnwagens begrenzt, der die Bevölkerung auf ihren Reisen begleitet. An jedem Zielort müssen die Menschen einen neuen Außenraum aneignen, der Teil ihres Wohnraums wird und als private Fläche im Anschluss an den Wohnwagen dient.
Die Ausstattung der von der Gemeinde bereitgestellten Plätze ist somit entscheidend für die Lebensqualität der fahrenden Bevölkerung. Der departementale Plan soll annehmbare Aufnahmebedingungen gewährleisten und zugleich illegale Besetzungen verhindern, die das Lebensumfeld der Anwohner beeinträchtigen könnten.
Der departementale Plan
Der departementale Plan legt die Anzahl der Aufnahmeplätze und deren Lage fest. Für jeden permanenten oder temporären Aufnahmeplatz sowie für jede Familienfläche sind Kapazitäten zu bestimmen und erforderliche soziale Interventionen vorzusehen.
Permanente Aufnahmeplätze
Permanente Aufnahmeplätze machen den Hauptteil der Vorgaben in den departementalen Plänen aus, mit mehr als 27.000 Plätzen Ende 2020.
Temporäre Aufnahmeplätze („Grand passage“)
Temporäre Aufnahmeplätze (AGP) sind für die Aufnahme der Fahrenden während traditioneller oder gelegentlicher Versammlungen vorgesehen.
Familienflächen zur Miete
Ende 2020 gab es in Frankreich über 1.500 Plätze, verteilt auf 293 angelegte Flächen. Diese bieten Familien einen festen Wohnsitz mit privater Fläche, ohne sie von zeitweiliger Mobilität abzuhalten.
Gestaltung, Ausstattung und Verwaltung eines Aufnahmeplatzes
Nach der Planung müssen die Kommunen konkret auf die Bedürfnisse der mobilen Bevölkerung eingehen.
Gestaltung des Aufnahmebereichs
Die Gestaltung des für die Aufnahme der fahrenden Bevölkerung vorgesehenen Bereichs muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen privaten und gemeinschaftlichen Flächen ermöglichen. Die Planung unterliegt Sicherheits-, Gesundheits- und Akzeptanzvorschriften.
Das Dekret vom 26. Dezember 2019 sieht eine Mindestfläche von 75 m² pro mobilem Wohnplatz und die Einbindung in den Abfallsammelplan vor.
Ausstattung des Aufnahmeplatzes
Nach der Raumgestaltung folgt die Ausstattung. Auch hier liefert das Dekret vom 26. Dezember 2019 genaue Vorgaben. Es schreibt mindestens einen Sanitärblock mit Waschbecken, Dusche und zwei Toiletten pro Platz vor.
Jeder Platz muss zudem über Strom- und Trinkwasseranschluss verfügen, der eine individuelle Verbrauchsabrechnung ermöglicht.
Verwaltung der zur Verfügung gestellten Flächen
Gemeinschaftliche Flächen und angebotene Einrichtungen sind ordentlich instand zu halten. Diese Aufgabe kann für Kommunen herausfordernd sein, weshalb bei Planung und Anschaffung der Ausstattung besondere Sorgfalt geboten ist. Die Wahl geeigneter Produkte und eine optimale Installationsqualität erleichtern die Verwaltung und verlängern die Lebensdauer der Anlage im einwandfreien Zustand.
Francioli – Sanitärausstattung für Aufnahmeplätze der fahrenden Bevölkerung
Francioli, Spezialist für Stadtmobiliar und öffentliche Sanitäranlagen, bietet Kommunen vorgefertigte Sanitärmodule für die fahrende Bevölkerung an, die den geltenden Normen für die Gestaltung von Aufnahmeplätzen entsprechen.
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